[NEU] Employee Lifecycle Management für operative Teams

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Durch das Einreichen Ihrer Weiterempfehlung und durch die Bestätigung und Zustimmung der AGBs des Beekeeper-Weiterempfehlungsprogramms werden Sie zu einem Mitglied, das Anspruch auf die Belohnung des Beekeeper-Weiterempfehlungsprogramms hat.

Begriffsbestimmung

Beekeeper bezeichnet die Beekeeper AG, Hardturmstrasse 181, 8005 Zürich und ihre Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen;

Mitglied ist jede Person, die einen Kontakt weiterempfiehlt und für das Unternehmen arbeitet;

Unternehmen bezeichnet die Firma/die Organisation, für die das Mitglied arbeitet;

Kontakt bedeutet eine bestimmte Person innerhalb eines anderen Unternehmens oder einer Organisation, deren Kontakt Beekeeper im Rahmen dieses Weiterempfehlungsprogramms vermittelt wird;

Interessent ist ein Unternehmen, das Beekeeper im Rahmen dieses Weiterempfehlungsprogramms vermittelt wird;

AGB bedeutet die hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Beekeeper-Weiterempfehlungsprogramm;

Verbundener Rechtsträger bezieht sich auf eine Person oder einen Rechtsträger, die bzw. der eng mit dem Unternehmen oder dem Mitglied verbunden ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Unternehmen, vollständiges oder teilweises Eigentum, unabhängig davon, ob direkt oder indirekt, familiäre Beziehungen und enge Freundschaften;

– Phase A – Validierung bedeutet, dass Beekeeper nach eigenem Ermessen das Vorhandensein einer konkreten Geschäftsmöglichkeit feststellt (z. B. wenn der Kontakt oder ein Vertreter des Interessenten aktiv eine persönliche Beekeeper-Produktdemo wünscht und vereinbart);

– Phase B – Erfolgreicher Abschluss bedeutet, dass der vermittelte Interessent einen Vertrag mit Beekeeper für ein Produkt- und Services-Abonnement von Beekeeper abschließt;

Und so funktioniert’s

– Jedes Mitglied kann einen Kontakt weiterempfehlen, dessen Interessent (der Arbeitgeber des Kontakts) an einem Abonnement von Beekeeper interessiert ist.

– Vorbehaltlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Beekeeper werden alle Mitglieder, die einen validierten Kontakt einreichen, in unser Weiterempfehlungsprogramm aufgenommen.

– Die Anreize für das Mitglied können im Falle einer Validierung Geschenkkarten, digitale Gutscheine oder andere Waren sein und im Falle eines erfolgreichen Geschäftsabschlusses eine einmalige Belohnung in Form von Bargeld oder Waren.

GerichtsbarkeitPhase ABelohnung bei ValidierungPhase BBelohnung bei erfolgreichem Geschäftsabschluss
USA / CAN50 USD200 USD
DACH – Deutschland50 EUR200 EUR
DACH – Schweiz50 CHF200 CHF
DACH – Österreich 50 EUR200 EUR

– Das Mitglied wird Beekeeper unverzüglich informieren, wenn die internen Richtlinien seines Unternehmens die Annahme von Belohnungen verbieten. Um Zweifel auszuschließen, schränkt Beekeeper das Recht des Mitglieds nicht ein, die Belohnung nach eigenem Ermessen und auf eigene Verantwortung an das Unternehmen oder andere Personen zu übertragen, sofern dies nach den örtlichen Gesetzen und den Richtlinien des Unternehmens zulässig ist.

Wer kann Kontakte/Interessenten weiterempfehlen?

– Das Beekeeper-Weiterempfehlungsprogramm steht Mitgliedern von bestehenden und früheren Kunden sowie Nicht-Beekeeper-Kunden offen. Es gelten die Regeln und Ausschlüsse der vorliegenden AGBs. Sowohl die Mitglieder als auch die Kontaktperson müssen in ihrer jeweiligen Gerichtsbarkeit volljährig sein.

– Um einen gültigen Kontakt weiterzuempfehlen, muss das Mitglied das Webformular auf https://www.beekeeper.io/weiterempfehlung/ ausfüllen und den Anweisungen folgen, die entsprechend der jeweiligen Gerichtsbarkeit angezeigt werden.

– Die Mitglieder können sowohl privaten als auch öffentlichen oder halböffentlichen Unternehmen angehören. Aufgrund der geltenden Anti-Korruptionsgesetze kann die Belohnung jedoch nur Mitgliedern privater Unternehmen ausgehändigt werden. Daher erhalten Mitglieder öffentlicher und halböffentlicher Unternehmen keine Belohnungen.

Wer kann weiterempfohlen werden?

Für das Weiterempfehlungsprogramm kommen nur Kontakte in Frage, die in der Gerichtsbarkeit des jeweiligen Interessenten volljährig sind.

– Mitglieder können nur einen Interessenten vermitteln, mit dem sie bereits in Kontakt stehen, und nur dann, wenn diese Person ordnungsgemäß über die Weiterempfehlung informiert wurde und ihr zugestimmt hat.

– Der Interessent, für den die Kontaktperson arbeitet, kann sowohl ein privates als auch ein öffentliches oder halböffentliches Unternehmen sein. Das Mitglied kann jedoch nur für die Weiterempfehlung von Kontakten eine Belohnung erhalten, die in privaten Unternehmen arbeiten. Für das Weiterempfehlen öffentlicher und halböffentlicher Interessenten und mit ihnen verbundenen Unternehmen erhalten Mitglieder keine Belohnung.

Weitere Bestimmungen

– Weiterempfehlungen sind nur dann gültig, wenn der Kontakt oder das Unternehmen nicht bereits über einen anderen Kanal (einschließlich früherer Weiterempfehlungen) in einer Geschäftsbeziehung oder einer anderen Art von Kontakt mit Beekeeper steht.

– Es liegt im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen von Beekeeper, den Kontakt oder das Unternehmen zu einer Produktdemo einzuladen oder einen Vertrag einzugehen. Sollte Beekeeper beschließen, den Interessenten nicht zu einer persönlichen Produktdemo einzuladen oder einen Vertrag mit dem Unternehmen abzuschließen, wird die Belohnung nicht geschuldet.

– Die vermittelnde Person erhält nur bei Validierung und/oder nach erfolgreichem Geschäftsabschluss eine Belohnung.

– Für jeden weiterempfohlenen Interessenten (und die entsprechenden Kontakte) gibt es nur eine Belohnung. Beekeeper wird das Mitglied benachrichtigen, wenn der Interessent und die entsprechenden Kontakte bereits zuvor weiterempfohlen wurden.

– Wenn ein Kontakt oder ein Interessent von mehreren Mitgliedern empfohlen wird, wird das Mitglied, das die erste gültige Weiterempfehlung eingereicht hat, für die Belohnung berücksichtigt. Eine Belohnung für die anderen Kontakte oder Interessenten ist ausgeschlossen. Beekeeper ist jedoch weiterhin berechtigt, zusätzliche Weiterempfehlungen entgegenzunehmen und Belohnungen nach eigenem Ermessen zu vergeben.

– Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Unternehmen, die ein Mitglied über unser Weiterempfehlungsprogramm einreichen kann.

– Das Mitglied ermächtigt Beekeeper hiermit ausdrücklich, das Unternehmen und/oder das Mitglied in der Kommunikation zwischen Beekeeper und dem Kontakt und/oder dem Interessenten namentlich zu nennen.

– Die Belohnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach der Validierung bzw. innerhalb von 30 Tagen nach der Unterzeichnung eines Vertrags ausgehändigt.

– Beekeeper behält sich das Recht vor, das Weiterempfehlungsprogramm zurückzuziehen oder zu ändern, den Wert der Belohnungen anzupassen oder die Belohnungen je nach Verfügbarkeit durch Alternativen (einschließlich solcher mit geringerem Wert) zu ersetzen.

– Alle Belohnungen aus diesem Programm müssen vom Mitglied in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Bestimmungen behandelt werden, insbesondere in Bezug auf Steuer- und Anti-Korruptionsgesetze.

– Ein Geschäftsabschluss muss innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung der Weiterempfehlung abgeschlossen werden. Für die Weiterempfehlung von Interessenten, die innerhalb dieser Frist keinen Vertrag mit Beekeeper abschließen, besteht kein Anspruch auf eine Belohnung.

– Falls ein Mitglied keine Belohnung erhält, aber der Meinung ist, dass ein Anspruch darauf besteht, muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Validierungsdatum bzw. dem erfolgreichen Geschäftsabschluss ein entsprechender Antrag an refer@beekeeper.io gestellt werden. Sollte ein Antrag erst nach Ablauf von 30 Tagen gestellt werden, wird er nicht mehr berücksichtigt, und es besteht kein Anspruch auf eine Belohnung für die Weiterempfehlung.

– Für weitere Informationen zum Beekeeper-Weiterempfehlungsprogramm wenden Sie sich bitte an refer@beekeeper.io.

Haftungsausschluss

– BEEKEEPER IST NICHT HAFTBAR UND WIRD AUCH NICHT IM WEITESTGEHEND ZULÄSSIGEN UMFANG FÜR NEGATIVE FOLGEN VON WEITEREN ABSPRACHEN, HANDLUNGEN, VERSTÖSSEN GEGEN RICHTLINIEN UND GESETZE DES UNTERNEHMENS UND/ODER DES MITGLIEDS ENTSCHÄDIGEN.

– DIE MITGLIEDER UND UNTERNEHMEN VERPFLICHTEN SICH, BEEKEEPER VON ALLEN ANSPRÜCHEN, KLAGEN, PROZESSEN, RECHTSKOSTEN, GEBÜHREN UND URTEILEN FREIZUSTELLEN, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DES BEEKEEPER-WEITEREMPFEHLUNGSPROGRAMMS UNTER UMGEHUNG GELTENDER GESETZE ODER UNTER VERLETZUNG DER DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN ERGEBEN.

Sonstiges

–  Die Vereinbarung wird vom Mitglied nach vorheriger Unterrichtung des Unternehmens oder mit dessen Einvernehmen geschlossen.

– Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich, der Person, die Sie weiterempfehlen möchten, unsere Kontaktdaten zukommen zu lassen, um den Ablauf zu erleichtern und die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Sollten Sie sich dazu entschließen, uns die Kontaktinformationen Ihres Kontakts zukommen zu lassen, bestätigen Sie im gleichen Zug, über die entsprechende Erlaubnis zu verfügen und in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und unseren Datenschutzbestimmungen zu handeln.

– Allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Beekeeper-Weiterempfehlungsprogramm und seinen Belohnungen unterliegen schweizerischem Recht und als Gerichtsstand gilt Zürich.

– Bitte beachten Sie auch die Bedingungen für das Einlösen von Amazon-Geschenkkarten unter Einlösebedingungen für Amazon.de Geschenkgutscheine und -karten, die Anleitung zum Einlösen von Galaxus-Gutscheinen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Galaxus.