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Gefährdungsbeurteilung am Frontline Arbeitsplatz

Was versteht man unter einer Gefährdung?

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass alle Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernimmt diese Vorgabe in der DGUV Vorschrift 1. Diese hat ebenfalls verbindlichen Charakter. Sie weitet die Vorgaben außerdem auf alle Einrichtungen und Organisationen des öffentlichen Bereichs aus. Das hat zur Folge, dass auch Schulen, Universitäten und Kindertagesstätten eine Gefährdungsbeurteilung für Schüler und Studenten erstellen müssen. Doch was versteht man eigentlich unter diesem Begriff?

Besondere Risikofaktoren für einen Arbeitsplatz ergeben sich aus den oben beschriebenen möglichen Gefährdungen. Beispielsweise stellt ein falsch eingerichteter Arbeitsplatz ein erhöhtes Risiko dar – genauso wie fehlende Brandschutzmaßnahmen oder defekte Elektrogeräte. Selbstverständlich stellt auch der Umgang mit Gefahrenstoffen ein erhebliches Risiko dar – genauso wie die Arbeit mit industriellen Maschinen oder mit großen Lasten. Die Möglichkeiten sind hierbei sehr vielfältig.

Welche Risiken sind bei Frontline Mitarbeitenden besonders zu beachten?

Frontline Mitarbeitende führen ganz unterschiedliche Tätigkeiten aus – von der Kaufberatung im Einzelhandel bis hin zur Bedienung von Maschinen in der Industrie. Dementsprechend können auch die spezifischen Risiken für diese Arbeitskräfte ganz unterschiedlich ausfallen. Für Verkäufer und Kundenberater im Einzelhandel ist die spezifische Gefährdung meistens recht gering. Doch gibt es auch hierbei einige Risiken – beispielsweise durch rutschige Stellen oder durch die Verwendung von Leitern, um die Waren aus hohen Regalen zu entnehmen. Bei Frontlinern in der Industrie stellt insbesondere die Arbeit mit Maschinen ein hohes Risiko dar. Diese Anlagen bearbeiten die Werkstücke häufig mit einer enormen Kraft, sodass sie bei einem Defekt oder bei einer nicht sachgerechten Bedienung schwere Verletzungen hervorrufen können. Bei Mitarbeitenden im Außendienst stellt der Straßenverkehr ein erhöhtes Risiko dar. Deshalb ist es hierbei sehr wichtig, die Unfallgefahren zu reduzieren. Sie sehen, dass auch für Frontline Mitarbeitende die Gefährdungen große Unterschiede aufweisen können.

Beispiel: Gefährdungsbeurteilung Produktion

Um sich ein besseres Bild davon zu machen, wie eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz aussehen kann, sei zunächst das Beispiel der Produktion genannt. In diesem Bereich stellt der Umgang mit Maschinen einen wichtigen Teil der Tätigkeit dar. Dabei müssen Sie zunächst kontrollieren, ob die Arbeitskraft überhaupt über die hierfür notwendigen Qualifikationen verfügt. Anschließend ist es notwendig, zu überprüfen, ob die Maschine allen Sicherheitsstandards entspricht. Beispielsweise ist es notwendig, dass diese Schutzvorkehrungen aufweist, die verhindern, dass die Arbeitskraft ihre Hände in den gefährdeten Bereich einführen kann. Auch ein Not-Aus-Schalter ist in vielen Fällen erforderlich. Bei elektrisch betriebenen Anlagen ist auch eine Überprüfung der Schutzleiterwiderstände, der Isolationswiderstände und anderer Aspekte der Elektrosicherheit erforderlich.

Beispiel: Gefährdungsbeurteilung Baustelle

Auch im Baubereich sind die Arbeitskräfte zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung auf der Baustelle unverzichtbar. Hierbei spielt eine zuverlässige Absturzsicherung eine wichtige Rolle. Auch der Schutz vor herabfallendem Bauschutt und anderen schweren Gegenstand ist von großer Bedeutung. Darüber hinaus müssen Sie überprüfen, ob die Arbeitskräfte über die notwendigen Qualifikationen für den Umgang mit Werkzeugen und Baumaschinen verfügen, ob die erforderliche persönliche Schutzausrüstung bereitsteht und korrekt verwendet wird und ob gesundheitsschädliche Stäube auftreten.

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Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Um die gesetzlichen Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung zu erfüllen, ist es wichtig, alle dafür vorgeschriebenen Aspekte zu berücksichtigen. Dafür ist es empfehlenswert, nach einem festen Muster vorzugehen. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie dieses aussehen kann.

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Ein wichtiger Grundsatz besteht darin, dass die Gefährdungsbeurteilung auf den Arbeitsplatz und auf die ausgeübte Tätigkeit ausgerichtet sein muss. Deshalb besteht der erste Schritt stets darin, die einzelnen Arbeitsbereiche und Tätigkeiten genau zu definieren. Die Beurteilung der Gefährdungen erfolgt dann nur für die hier festgelegten Bereiche.

Identifikation und Beurteilung von Gefährdung

Der nächste Schritt besteht darin, alle möglichen Gefahren zu identifizieren. In den vorherigen Abschnitten haben Sie bereits viele mögliche Risiken kennengelernt. Nun ist es notwendig, den Arbeitsplatz auf diese Risiken hin zu kontrollieren und alle möglichen Gefahrenquellen herauszufinden. Daraufhin müssen Sie die Gefährdung beurteilen. Dabei müssen Sie ermitteln, ob die Risiken das vertretbare Maß übersteigen.

Evaluierung und Dokumentation

Daraufhin ist es notwendig, die festgestellten Gefährdungen zu evaluieren. Dabei müssen Sie herausfinden, welche Maßnahmen möglich sind, um die Risiken zu reduzieren. Insbesondere wenn eine hohe Gefährdung besteht, ist es sehr wichtig, passende Schritte in die Wege zu leiten, um diese zu reduzieren. Auch eine Dokumentation ist hierbei vorgeschrieben. Sie müssen alle festgestellten Gefahren schriftlich festhalten und die Maßnahmen angeben, die für deren Reduzierung notwendig sind.

Kommunikation und Umsetzung der Maßnahmen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung spielt die Unterweisung Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Sie müssen die entsprechenden Mitarbeitenden darüber aufklären, welche Risiken am Arbeitsplatz auftreten und wie sie diese vermeiden können. Auch diese Unterweisung ist gesetzlich vorgeschrieben. Schließlich ist es notwendig, die festgelegten Maßnahmen zur Gefahrenreduktion so schnell wie möglich umzusetzen. Anschließend müssen Sie überprüfen, ob diese korrekt umgesetzt wurden und ob sie ihr Ziel – die Reduzierung der Risiken am Arbeitsplatz – erreicht haben.

Vorlage: Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung kann eine schwierige und zeitraubende Tätigkeit darstellen. Das kann die Sicherheitskosten in Ihrem Betrieb erhöhen. Das ist auch bei einer fehlerhaften Vorgehensweise der Fall. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, eine Vorlage für die Gefährdungsbeurteilung zu verwenden. Diese führt Sie Schritt für Schritt durch diese Aufgabe. Das erleichtert nicht nur die Arbeit. Darüber hinaus stellt das sicher, dass Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigen.

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zuständig?

Für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz ist grundsätzlich der Arbeitgeber zuständig. Dieser ist letztendlich für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich und in diesem Bereich auch haftbar, wenn er seine Pflichten fahrlässig verletzt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Unternehmensleitung die komplette Beurteilung selbst übernehmen muss. Für viele Aspekte ist ein spezielles Fachwissen notwendig, über das die Führungskräfte nur selten verfügen – beispielsweise für die Bewertung der Sicherheit einer elektrischen Maschine oder eines Aufzugs. Daher ist es in diesen Bereichen stets notwendig, Fachkräfte mit einer entsprechenden Ausbildung hinzuzuziehen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus steht auch innerbetriebliche Unterstützung zur Verfügung – beispielsweise durch den Betriebsarzt oder durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Fristen: Wann und wie oft ist die Gefährdungsbeurteilung notwendig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich. Danach ist eine regelmäßige Wiederholung notwendig. Diese muss einmal pro Jahr erfolgen. Darüber hinaus müssen Sie eine zusätzliche Beurteilung durchführen, wenn sich die Gegebenheiten ändern. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine neue Maschine zum Einsatz kommt, wenn Sie eine neue Arbeitskraft einstellen oder wenn sich die Gesetzeslage ändert.

Was tun, wenn eine Gefährdungsbeurteilung verpasst wird?

Wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, drohen Bußgelder und eventuell sogar eine Freiheitsstrafe. Wenn Sie die hierfür vorgegebene Frist verpasst haben, ist es deshalb notwendig, diese Maßnahme umgehend nachzuholen. Es kann außerdem notwendig sein, die Arbeit bis zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung ruhen zu lassen.

Zusammenfassung: Die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz ist unverzichtbar