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|4 min read

Das Konjunkturpaket der Krankenhäuser – ein Zukunftsprogramm

Letzte Änderung am Oktober 20, 2020
Roxy MorrisMarketing Manager DACH
Oktober 20, 2020
konjunkturpaket-krankenhaeuser

Krankenhäuser haben seit Beginn der Corona-Pandemie eine Mammutaufgabe zu bewältigen und sind dabei mitunter an ihre personellen und kapazitären Grenzen gestoßen. Um die Folgen für das Gesundheitssystem abzufedern und um diesem Kraftakt der Belegschaft Tribut zu zollen, wird nun ein neues Gesetz erlassen, das Krankenhauszukunftsgesetz. Dieses soll eine moderne und bessere Ausstattung zugunsten der Digitalisierung, der Behandlungsprozesse und der Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern gewährleisten. 

Das Krankenhauszukunftsgesetz: Ein digitales Update für Krankenhäuser

Das Krankenhauszukunftsgesetz, das seit Anfang Oktober in Kraft getreten ist, beschreibt Gesundheitsminister Jens Spahn selbst als ein digitales Update für die Krankenhauslandschaft Deutschlands. Konkret handelt es sich dabei um eine Investitionsprogramm für die Gesundheitsbranche in Deutschland. Dieses soll notwendige Neuerungen sowie wirksame Impulse hinsichtlich der Digitalisierung, der modernen Notfallkapazitäten und der IT-Sicherheit  in Krankenhäusern und Pflege ermöglichen.

Dafür stellt der Bund 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Erstmals nach Jahrzehnten, so Spahn, übernimmt der Bund Investionsmittel für die Krankenhäuser. Normalerweise erfolgt die Finanzierung von Krankenhäusern über ein duales System, bei dem die Länder die Investitionskosten und die Krankenkasser und selbstzahlenden Patienten die Betriebskosten übernehmen. Im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes, kurz KHZG, stellen Bund und Länder insgesamt 4,3 Milliarden Euro für förderungsfähige Vorhaben in Krankenhäusern sowie finanzielle Hilfestellungen für durch Corona bedingte Mehrkosten des laufenden Jahres. 

Derzeit erarbeiten das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Gesundheit bis voraussichtlich Ende November Formulare für Förderanträge und konkrete Förderrichtlinien. Dabei können Maßnahmen und Vorhaben im Zeitraum vom 02. September 2020 bis zum 31. Dezember 2021 gefördert werden. 

Welche Projekte fördert das Krankenhauszukunftsgesetz?

Die Optimierung und Ausweitung der modernen Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur haben bei dem Krankenhauszukunftsgesetz ebenso eine hohe Priorität wie die IT-Sicherheit. So geht es beispielsweise darum, die Notaufnahme technisch und informationstechnisch optimal auszustatten sowie auf künftige Herausforderungen wie eine Pandemie vorbereitet zu sein. 

Förderungsfähig sind z.B. 

  • Patientenportale, 
  • die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, 
  • digitale Medikationsmanagementsysteme, 
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit, 
  • sektorübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen 
  • und personelle Maßnahmen.

Dafür nötige Beschaffungen oder Errichtungen erforderlicher informationstechnischer, kommunikationstechnischer oder auch robotikbasierter Systeme oder Verfahren zugunsten digitaler Infrastruktur werden finanziell durch das neue Konjunkturpaket für Krankenhäuser gefördert. Dadurch soll die krankenhausinterne Kommunikation und Zusammenarbeit optimiert und beschleunigt werden, aber auch die zwischen verschiedenen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen. 

Zudem müssen 15 % des investierten Geldes in die IT-Sicherheit des jeweiligen Krankenhauses fließen, dies ist angesichts der jüngsten Hackerangriffe auf eine Universitätsklinik und angesichts der ab 2021 eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) auch absolut notwendig. Die datengeschützte Mitarbeiterkommunikation im Gesundheitswesen wird beispielsweise mit einer Mitarbeiter-App wie Beekeeper problemlos möglich. 

Inwiefern die Förderung eine Verbesserung der Digitalisierung der Krankenhäuser ermöglicht, soll zu zwei Zeitpunkten in der Zukunft, am 30. Juni 2021 und am 30. Juni 2023, evaluiert werden. 

Finanzielle Anerkennungen und Hilfsmittel

Die Corona-Pandemie fordert den Krankenhausbelegschaften bis heute mitunter eine enorme Kraftanstrengung ab. Dies soll im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes entsprechend honoriert werden. Zu diesem Zweck sollen besonders von der Pandemie betroffene Krankenhäuser insgesamt 100 Millionen Euro für Prämienzahlungen erhalten. Dabei entscheiden die Krankenhäuser individuell über die Begünstigten und die Prämienhöhe, welche eine Maximalhöhe von 1000 Euro betragen darf. 

Corona bedingte Erlösrückgänge der Krankenhäuser können zudem ebenfalls krankenhausindividuell ermittelt und durch Geld aus dem Krankenhauszukunftsfonds ausgeglichen werden. Gleiches gilt für die Vereinbarung von krankenhausindividuellen Zuschlägen bei finanziellen Mehrkosten durch Corona.

Der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds II zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung wird im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes zudem weiterhin um zwei Jahre, bis 2024, verlängert.

Inwiefern betrifft das Konjunkturpaket für Krankenhäuser Beekeeper-Kunden in der Gesundheitsbranche?

Beekeeper unterstützt Gesundheitsdienstleister als mobile Plattform bei der Vernetzung und Einbindung der gesamten Belegschaft. Aufgrund kontinuierlicher Feedback- und Analysemöglichkeiten und vereinfachter Zugänglichkeit zu relevanten Ressourcen kann das Qualitätsmanagement sowie die Pflegequalität laufend verbessert werden. Zudem sind die geteilten Informationen dank der höchsten und stets aktualisierten Sicherheitsstandards garantiert geschützt. Schon einige Unternehmen in der Gesundheitsbranche konnte sich von den Vorzügen einer App für die interne Kommunikation in Krankenhäusern überzeugen.

Sobald die Förderrichtlinien veröffentlicht und die Förderungsanträge zur Verfügung stehen, ist es durchaus denkbar, dass Krankenhäuser für die Implementierung von Beekeeper zugunsten der digitalen Infrastruktur und Modernisierung und Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation – bei Berücksichtigung der IT-Sicherheit – Fördergelder erhalten. 

Sie wollen Ihrer Krankenhausbelegschaft eine sichere Arbeits- und Kommunikationsplattform bieten? Dann laden Sie unser Whitepaper zum Datenschutz im Gesundheitswesen herunter.

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