[NEU] Schliessen Sie die Lücke zwischen Onboarding & Offboarding mit Employee Lifecycle Management

« Zurück zum Blog

Das Konjunkturpaket der Krankenhäuser – ein Zukunftsprogramm in der Zwischenbilanz

Krankenhäuser haben seit Beginn der Corona-Pandemie eine Mammutaufgabe zu bewältigen und sind dabei mitunter an ihre personellen und kapazitären Grenzen gestoßen. Um die Folgen für das Gesundheitssystem abzufedern und um diesem Kraftakt der Belegschaft Tribut zu zollen, wurde ein neues Gesetz erlassen, das Krankenhauszukunftsgesetz. Dieses gewährleistet eine moderne und bessere Ausstattung zugunsten der Digitalisierung, der Behandlungsprozesse und der Arbeitsbedingungen in deutschen Krankenhäusern. 

Das Krankenhauszukunftsgesetz: Ein digitales Update für Krankenhäuser

Das Krankenhauszukunftsgesetz, das im Oktober 2020 in Kraft getreten ist, beschreibt Gesundheitsminister Jens Spahn selbst als ein digitales Update für die Krankenhauslandschaft Deutschlands. Konkret handelt es sich dabei um eine Investitionsprogramm für die Gesundheitsbranche in Deutschland. Dieses soll notwendige Neuerungen sowie wirksame Impulse hinsichtlich der Digitalisierung, der modernen Notfallkapazitäten und der IT-Sicherheit  in Krankenhäusern und Pflege ermöglicht.

Dafür stellt der Bund seit Anfang 2021 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Erstmals nach Jahrzehnten, so Spahn, übernimmt der Bund Investionsmittel für die Krankenhäuser. Normalerweise erfolgt die Finanzierung von Krankenhäusern über ein duales System, bei dem die Länder die Investitionskosten und die Krankenkassen und selbstzahlenden Patienten die Betriebskosten übernehmen. Im Zuge des Krankenhauszukunftsgesetzes, kurz KHZG, stellen Bund und Länder insgesamt 4,3 Milliarden Euro für förderungsfähige Vorhaben in Krankenhäusern sowie finanzielle Hilfestellungen für durch Corona bedingte Mehrkosten des laufenden Jahres. 

Dank der seit Ende November 2020 veröffentlichten Förderanträge und Förderrichtinie des Bundesamts für Soziale Sicherung können förderfähige Maßnahmen und Vorhaben seit dem 2. September 2020 gefördert werden solange diese bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.

Neben Krankenhäusern profitieren auch Hochschulkliniken von dem Gesetz, welche mit bis zu 10 % des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden können. Förderanträge müssen beim jeweiligen Bundesland eingereicht werden – darüber hinaus sind auch länderübergreifende Vorhaben möglich – , welches diese an das Bundesamt für Soziale Sicherheit weiterleitet. Das BAS verwaltet den eigens eingerichteten Krankenhauszukunftsfonds, der 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern und Kliniken bereitstellt.

Welche Projekte fördert das Krankenhauszukunftsgesetz?

Die Optimierung und Ausweitung der modernen Notfallkapazitäten und der digitalen Infrastruktur haben bei dem Krankenhauszukunftsgesetz ebenso eine hohe Priorität wie die IT-Sicherheit. So geht es beispielsweise darum, die Notaufnahme technisch und informationstechnisch optimal auszustatten sowie auf künftige Herausforderungen wie eine Pandemie vorbereitet zu sein. 

Förderungsfähig sind z.B. 

  • Patientenportale, 
  • die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, 
  • digitale Medikationsmanagementsysteme, 
  • Maßnahmen zur IT-Sicherheit, 
  • sektorübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen 
  • und personelle Maßnahmen.

Dafür nötige Beschaffungen oder Errichtungen erforderlicher informationstechnischer, kommunikationstechnischer oder auch robotikbasierter Systeme oder Verfahren zugunsten digitaler Infrastruktur werden finanziell durch das neue Konjunkturpaket für Krankenhäuser gefördert. Dadurch soll die krankenhausinterne Kommunikation und Zusammenarbeit optimiert und beschleunigt werden, aber auch die zwischen verschiedenen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen. 

Zudem müssen 15 % des investierten Geldes in die IT-Sicherheit des jeweiligen Krankenhauses fließen, dies ist angesichts der jüngsten Hackerangriffe auf eine Universitätsklinik und der neu eingeführten elektronischen Patientenakte (ePA) auch absolut notwendig. Die datengeschützte Mitarbeiterkommunikation im Gesundheitswesen wird beispielsweise mit einer Mitarbeiter-App wie Beekeeper problemlos möglich. 

Inwiefern die Förderung eine Verbesserung der Digitalisierung der Krankenhäuser ermöglicht, soll Mitte 2021, bzw. 2023 evaluiert werden. Hier kommt es im Moment allerdings zu Verzögerungen

Das KHZG als digitale Chance der Gesundheitsbranche

Der erste Evaluierungszeitpunkt für die Krankenhausträger, die sich um eine Förderung zugunsten der eigenen Digitalisierung bemüht haben, steht auf jeden Fall kurz bevor und bietet Anlass zur Selbsteinschätzung über erreichte Ziele und noch offene Problembereiche. 

Laut eines Artikels der kma – Klinik Management aktuell sehen Vertreter von WMC Healthcare und Health Innovation Hub eine halbes Jahr nach der Bereitstellung des Krankenhauszukunftsfonds das KHZG als “praxisorientiert”, mit einer klaren Struktur und messbaren Effekten. Mit dem neuen Gesetz wird der Patient in den Mittelpunkt gerückt und Digitalisierung in den klinisch relevanten Prozessen eines Krankenhauses ermöglicht. 

Vor allem die Vorzüge eines Patientenportals wurden von den Vertretern Prof. Jörg Debatin und Dr. Reinhard Wichels hervorgehoben, welche sowohl den Patienten selbst als auch das behandelnde Personal eines Krankenhauses bereits vor der Aufnahme und bis über die Entlassung hinaus entlasten können: Während die Patienten bereits vor der Aufnahme umfassend über Eingriffe, Operationen etc. aufgeklärt werden können, profitiert das Krankenhaus von einer verbesserten Prozessqualität und Wirtschaftlichkeit aufgrund digitaler Vernetzung mit Patienten aber auch Partnerkliniken und Co.

Notwendig scheint zudem, dass ein entsprechendes Gesetz auch für den ambulanten Pflegebereich zum Einsatz kommen müsste, da auch Apotheken, Praxen und Sanitätshäuser von dem Mehrwert der Digitalisierung und der gleichzeitig besseren Versorgung ihrer Patienten profitieren sollten. Dies ist auch deshalb sinnvoll, um bestehende Schnittstellen zwischen ambulanten Pflegebereich und Krankenhäusern zu schließen. 

Als Ausblick setzen die Vertreter von WMC Healthcare und Health Innovation Hub darauf, dass die Evaluierungen in der Zukunft zeigen werden, welche Krankenhausträger die Fördermittel sinnvoll eingesetzt haben und somit zukunftsfähig sowie langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Denn trotz finanziellen Förderung prognostizieren sowohl Wichels und Debatin als auch Sana-Vorstand Dr. Jens Schick laut der Ärztezeitung, dass nicht jeder Krankenhausträger der Herausforderung der Digitalisierung gewachsen sein wird. Laut Schick sei dies maßgeblich von der Umsetzung durch qualifizierte Mitarbeitende abhängig. 

Die Zusammenarbeit mit Unternehmen wie Beekeeper, die die Gesundheitsbranche kennen und digitale Individuallösungen für ihre Kunden finden, bedeutet für Krankenhausträger einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Krankenhäusern

Inwiefern betrifft das Konjunkturpaket für Krankenhäuser Beekeeper-Kunden in der Gesundheitsbranche?

Beekeeper unterstützt Gesundheitsdienstleister als mobile Plattform bei der Vernetzung und Einbindung der gesamten Belegschaft. Aufgrund kontinuierlicher Feedback- und Analysemöglichkeiten und vereinfachter Zugänglichkeit zu relevanten Ressourcen kann das Qualitätsmanagement sowie die Pflegequalität laufend verbessert werden. Zudem sind die geteilten Informationen dank der höchsten und stets aktualisierten Sicherheitsstandards garantiert geschützt. Schon einige Unternehmen in der Gesundheitsbranche konnte sich von den Vorzügen einer App für die interne Kommunikation in Krankenhäusern überzeugen.

Laut Förderrichtlinie ist es durchaus denkbar, dass Krankenhäuser für die Implementierung von Beekeeper zugunsten der digitalen Infrastruktur und Modernisierung und Verbesserung der Zusammenarbeit und Kommunikation – bei Berücksichtigung der IT-Sicherheit – Fördergelder erhalten. 

Sie wollen Fördermaßnahmen beantragen? Unser Fahrplan zum Krankenhauszukunftsprogramm hilft Ihnen dabei die Vorgaben zu verstehen und Ihre Antragstellung zu planen.